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Dieser Funk-Empfänger leitet die Signale über den DL-Bus an den Regler weiter. Bei der Inbetriebnahme werden den Sendern am Empfänger eindeutige DL-Bus Adressen zugewiesen.
Das Funksystem besteht immer aus einem Sender (= z.B. Funk-Raumsensor) und einem Empfänger. Der Empfänger kann die Signale von bis zu 8 Sendern empfangen.
Der Sensor sendet automatisch alle 10 Minuten die Messwerte an den Empfänger. Bei einer Änderung der Messwerte um eine bestimmte Differenz werden die Werte sofort gesendet.
Der Empfänger bekommt die Signale von den Sendern und leitet diese über die Datenleitung (DL-Bus) an den Regler weiter. Beim Regler UVR16x2 werden sie als DL-Eingänge, beim Regler UVR1611 als Netzwerk-Eingangsvariable (Quelle: DL) und bei den Reglern ESR31, UVR61-3, UVR63 und UVR63H als externe Sensoren übernommen. Beim Regler UVR16x2 erfolgt ein Timeout, wenn nach dreimaliger Abfrage durch den Regler kein Wert übermittelt wird. Beim Regler UVR1611 können für die DL-Netzwerkeingänge Timeout-Zeiten (Länge: mindestens 10 Minuten) festgelegt werden. Falls keine Information vom DL-Bus kommt, ändert sich im Timeout-Fall der Netzwerkfehler (UVR16x2) bzw. der Netzwerkstatus (UVR1611) und es kann in der Programmierung des Reglers auf diesen Störungsfall reagiert werden.
Der Empfänger RCV-DL kann mit folgenden Reglern verwendet werden:
- UVR16x2
- UVR1611 ab Version A3.00 und Seriennummer 13286
- UVR63H ab Version 5.0
- UVR63 ab Version 1.0
- UVR61-3 ab Version 5.0
- ESR31 ab Version 1.0
Bitte beachten Sie beim Kauf von Heizungskomponenten die örtlich-gültigen Brandschutzbestimmungen und klären Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Rauchfangkehrer ab.
Der Verkauf der Waren erfolgt ohne jegliche Planungs- oder Beratungsleistung von Heiztec. Der Auftraggeber ist selbst für die Planung verantwortlich bzw. hat er eine geeignete Fachkraft beizuziehen.
Da Heiztec keine Beratungsleistungen erbringt und auch keine Kenntnis über den Einsatzort sowie den Verwendungszweck der bestellten Ware(n) hat, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Kunde – allenfalls unter Beiziehung geeigneter Fachkräfte - selbst über die Zulassungsfähigkeit der Ware(n) am Bestimmungs-/Einsatzort sowie die Eignung der Ware(n) für den beabsichtigten Gebrauch vergewissern muss.
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