Druckausdehnungsgefäß für geschlossene Heizungssystem und Kühlwassersysteme mit Gewindeanschluss. Das Ausdehnungsgefäß ist für Frostschutzmittelzusatz mit einer Konzentration bis 50% geeignet.
- für Heiz- und Kühlwassersysteme
- mit Gewindeanschlüsse
- Membrane nach DIN EN 13831
- zul. Betriebstemperatur 70°C
- Vordruck: 1,5 bar
- Fußkonstruktion zur Befestigung ab 35 Liter
Technische Daten
ADG 18 | ADG 25 | ADG 35 | ADG 50 | ADG 80 | |
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Volumen | 18 L | 25 L | 35 L | 50 L | 80 L |
Durchmesser | 308 mm | 308 mm | 376 mm | 441 mm | 512 mm |
Höhe | 360 mm | 481 mm | 466 mm | 487 mm | 558 mm |
max. Überdruck | 3 bar | 3 bar | 3 bar | 6 bar | 6 bar |
Anschluss | R 3/4 | R 3/4 | R 3/4 | R 3/4 | R 1 |
ADG 100 | ADG 140 | ADG 200 | ADG 250 | ADG 300 | |
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Volumen | 100 L | 140 L | 200 L | 250 L | 300 L |
Durchmesser | 512 mm | 512 mm | 640 mm | 640 mm | 640 mm |
Höhe | 669 mm | 890 mm | 758 mm | 888 mm | 1092 mm |
max. Überdruck | 6 bar | 6 bar | 6 bar | 6 bar | 6 bar |
Anschluss | R 1 | R 1 | R 1 | R 1 | R 1 |
Warum ist ein Ausdehnungsgefäß notwendig?
Die richtigen Druckverhältnisse sind Grundvoraussetzung für die einwandfreie Funktion von Heiz-, Solar- und Kühlwassersystemen sowie Druckerhöhungsanlagen. Wie alle anderen Stoffe ändert Wasser bei Temperaturänderung sein Volumen. Im Gegensatz zu anderen Flüssigkeiten dehnt sich Wasser jedoch nicht proportional zur Temperatur aus. Da Wasser nicht komprimierbar ist, bedeutet dies bei Temperaturveränderungen in einem geschlossenen System einen rasanten Druckanstieg.
Bitte beachten Sie beim Kauf von Heizungskomponenten die örtlich-gültigen Brandschutzbestimmungen und klären Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Rauchfangkehrer ab.
Der Verkauf der Waren erfolgt ohne jegliche Planungs- oder Beratungsleistung von Heiztec. Der Auftraggeber ist selbst für die Planung verantwortlich bzw. hat er eine geeignete Fachkraft beizuziehen.
Da Heiztec keine Beratungsleistungen erbringt und auch keine Kenntnis über den Einsatzort sowie den Verwendungszweck der bestellten Ware(n) hat, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Kunde – allenfalls unter Beiziehung geeigneter Fachkräfte - selbst über die Zulassungsfähigkeit der Ware(n) am Bestimmungs-/Einsatzort sowie die Eignung der Ware(n) für den beabsichtigten Gebrauch vergewissern muss.
Beratung
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Zahlung / Lieferung
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